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Das Wohl der Arbeiter stehet an erster Stelle. Ihre Gesundheit und ihr Schutz sind das Fundament jeder erfolgreichen Baustelle.
Auf Baustellen gelten folgende Regeln.
Für den Schutz der persönlichen Integrität und Gesundheit am Arbeitsplatz gelten gemäss Arbeitsgesetz besondere Spielregeln (siehe Art. 26 ArGV 3). Sie verbieten jegliche technische Überwachung, die das individuelle Verhalten von Arbeitnehmenden ständig oder zeitweise erfasst oder aufzeichnet.
Dies Vorschriften erfordern ein umdenken was die Technik und die Positionierungen der Kamera anbelangt. Die Planung wird analog öffentlicher Bereich angepasst. Was wird fix zu sehen sein mit den Kameras (Kamera mit statischen Objektiv). Genaue Definierung der erfassten Bereiche, kein vagen angaben (Pan, Tilt, Zoom Kameras) Bereits in der Planungsphase eines Überwachungs- und Kontrollsystems sollte geprüft werden, welcher Typ wofür, wann und wie eingesetzt werden soll.