Videoüberwachung von Baustellen
Videoüberwachung Baustellen
Der Einsatz von Überwachungskameras auf Baustellen ist in der Nacht (18:00 - 06:30 Uhr) sowie bei Abwesenheit der Arbeiter gestattet. Zusätzlich auch samstags und sonntags rund um die Uhr.
Die Umsetzung einer Videoüberwachung am Tag ist problematisch. Ausnahmen sind Eingänge und Materialplätze, jedoch nicht Flächen mit vielen Menschen.
Diese Anforderungen können wir nur mit Kameras erfüllen, die ein fixes Objektiv und entsprechend klar definierte Aufnahmeflächen abdecken. Steuerbare Pan-, Tilt- und Zoom-Kameras erfüllen die Anforderungen nicht. Sie haben je nach Einstellung etwas im Sichtfeld, können auch die Nachbarschaft (öffentlicher Grund) überwachen oder schnell zu den Arbeitern schwenken, um zu sehen, was sie gerade machen. Dies gilt es zu vermeiden, um keine Zweifel aufkommen zu lassen.
Eine Überwachungskamera belastet das Vertrauen in die Mitarbeiter, und dieses Vertrauen ist das höchste Gut in jeder Firma!
Die Baustellenüberwachung wird heute von außen mit Sichtfeld nach innen montiert, sodass kein öffentlicher Grund und Boden aufgenommen wird.
Überwachungskameras auf Baustellen
Bislang genügt bei Video-Überwachung in der Schweiz die Erkennbarkeit. In den meisten Fällen wird die Erkennbarkeit mit einem Hinweisschild, das ein Kamera-Piktogramm zeigt, gewährleistet.
Mit dem neuen Datenschutzgesetz muss ab dem 1. September 2023 gemäss Art. 19 nDSG auch bei Video-Überwachung umfassend informiert werden.
Die Information muss bei der Beschaffung angemessen, präzis und transparent, verständlich sowie leicht zugänglich erfolgen (Art. 13 DSV).
Erforderlich sind insbesondere folgende Angaben:
* Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen
* Zweck
* Allfällige Weitergabe an Dritte
* Allfällige Bekanntgabe ins Ausland